
Ausstellerbedingungen
2023
-
Der Mieter verpflichtet sich, seinen Verkaufsstand während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ständig geöffnet und im ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
-
Am Stand sind die Daten der ausstellenden Firma anzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere solche gewerbe-, lebensmittel-, feuer- und gesundheitspolizeilicher Art.
-
Der Mieter kennt die bei der Veranstaltung gültigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid 19 Pandemie und haltet diese auch ein.
-
Das Tiroler Bildungsforum übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden irgendwelcher Art, die den Mietern oder Dritten aufgrund der Platzbenutzung oder sonst wie, insbesondere durch höhere Gewalt (Sturm, Hochwasser usw.), Diebstahl oder Feuer, entstehen. Dies gilt entsprechend für alle sonstigen Schäden, die dem Mieter durch die Teilnahme an der Ausstellung entstehen.
-
Der Mieter hat für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.
-
Der Mieter hat für die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz seines auf dem Ausstellungsgelände aufgestellten Standes samt der darin befindlichen Gegenstände selbst zu sorgen.
-
Das Tiroler Bildungsforum stellt ohne Haftung Bewachungspersonal zu folgenden Schließungszeiten:
-
Donnerstag, 18. Mai 18.00 Uhr bis Freitag, 19. Mai 8.00 Uhr
-
Freitag, 19. Mai 21.00 Uhr bis Samstag, 20. Mai 9.00 Uhr
-
Samstag, 20. Mai 19.00 Uhr bis Sonntag, 21. Mai 9.00 Uhr
-
Sonntag, 21. Mai 19.00 Uhr bis Montag, 22. Mai 8.00 Uhr
-
-
Das Tiroler Bildungsforum kann die Ausstellung absagen, wenn eine geregelte Durchführung nicht möglich ist. Für diesen Fall erhält der Mieter seine bereits bezahlte Miete zurück. Weitere Ansprüche des Mieters, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
-
Das Tiroler Bildungsforum nimmt die Standeinteilung entsprechend der vom Mieter angegebenen Standgröße vor.
-
Die Produktpräsentation des Mieters erfolgt in einer dem Park angepassten Form, insbesondere können keine Container und Anhänger zu Ausstellungszwecken im Gelände platziert werden.
-
Die Einfahrt in das Gelände ist nur auf befestigten Wegen gestattet und außerhalb der festgelegten Auf- und Abbauzeiten untersagt.